Triple_V hat geschrieben:was spricht eigtl dagegen irgend ne zufällig generierte liste aus gema freien titeln abzugeben..? *hust*
vorallem im bereich dnb, breakcore, hardcore, acid usw. kann ich mir nicht vorstellen, dass die gema da wirklich plan von hat, bzw gema spione vor ort sind die auch nur eins von den gespielten stücken kennen^^
für den unwahrscheinlichen fall, dass die gema doch was zu beanstanden hat:
von jedem set mitschnitte machen und im falle einer beanstandung hinterher den mix durchhören, die echte liste zusammenstellen und einfach behaupten man hätte ausversehen die liste von ner falschen party hin geschickt... wie wollen die das prüfen? ^^
oben hab ich geschrieben hat geschrieben:
liste ausgefüllt (10 seiten) und hingeschickt.
kam zurück mit dem hinweis: "musikwerk" heisst nicht die platte hinschreiben sondern das lied.
ich meinte es mache überhaupt keinen sinn: wenn die platte nicht in der gema ist ,ist nen lied was da drauf ist auch nicht bei der gema.somit ist die liste prüfbar.zumal der act auch mit da steht und die prüfen können ob überhaupt der jeweilige act gema gelistet ist.
haben die nicht eingesehen.
ich daraufhin von jeder platte das lied rausgekramt.fantastisch ^^
kommt folgendes zurück:
"wir haben von abteilung dokumentation die liste prüfen lassen.diese teilte jedoch mit dass das repertoire nicht prüfbar ist, da - trotz angegebener label-katalog.nr und titel - die betreffenden urheber nicht mit ihrem bürgerlichen namen eingetragen wurden. es ist ausserdem nicht einmal nachvollziehbar ob es sich hierbei überhaupt um die komponisten handelt oder eher um interpreten.
deswegen weiterhin anspruch auf zahlung bla.."
tschuldigung ,aber: hackts? Rolling Eyes
meine antwort:
"Erstens gilt: es sind immer Komponisten. Diese haben die Lieder gemacht, was auch eindeutig aus der Liste hervorgeht, denn das Wort „Komponist“ steht auf allen 10 Seiten der Liste klar und deutlich über der 4. Spalte.
Zweitens war seitens der GEMA nie die Rede von bürgerlichen Namen, geschweige denn ist dies überhaupt möglich, denn auf den Schallplatten stehen diese nicht. Wenn es möglich wäre, dann sicherlich höchstens seitens der GEMA, denn wie mir Fr. Bahmann mitteilte, verfügt die GEMA über die größte Musikdatenbank. Fakt ist, dass wenn das Label und/oder der Künstlername nicht in der GEMA-Datenbank gelistet ist, man dafür auch nicht zahlen muss. Da sie weder die Labels noch den Künstlernamen/Komponisten in ihrer Datenbank haben, ist davon auszugehen, dass diese auch nicht in der GEMA sind und ich dafür folglich auch nicht zahlen muss. Ansonsten machen diese Listen gespielter Lieder doch überhaupt keinen Sinn.
Ich empfinde es als anmaßend mich einfach zum Zahlen bewegen zu wollen. Und zwar aus dem offensichtlichen Grund, dass kein GEMA-Werk gespielt wurde (da sie in ihrer Datenbank nicht fündig wurden).
Welche Logik steckt denn bitte dahinter?
Man schreibt gewissenhaft eine GEMA-Liste, mit den Komponisten und weltweit eindeutigen Labelkatalognummern, gibt diese ab, und für jedes Werk, das nicht GEMA gelistet ist, bittet man den Listenschreiber bitte doch einfach mal zu bezahlen. Zu bezahlen für etwas, wofür man per Definition nicht zu zahlen braucht.
Darin liegt auch der Kern der Sache: Dass Labelkatalognummern eine eindeutige Identifizierung des Werkes und der Komponisten ermöglicht ist seit Jahren weltweite Praxis. Die Labelkatalognummern, der Komponist und der Titel des Liedes sind klar und deutlich in der Liste lesbar und wurden von den gespielten Platten abgeschrieben. Wenn die GEMA nicht zeitgemäß genug ist mit diesen etwas anzufangen, obwohl sie von sich behauptet, die aktuellste und modernste Datenbank zu haben, ist das kein Grund unberechtigt von Veranstaltern pauschal Geld zu verlangen. Zumal das die Frage aufwirft, wieviel Realitätsbezug die Arbeitsweise der GEMA im Hinblick auf die heutige Praxis der Club- oder Discoveranstaltungen hat.
Schon das Label und die Katalognummer sind mehr als ausreichend um weltweit eindeutig die gespielte Platte, den Komponisten und alle Lieder, die sich darauf befinden zu identifizieren.
Wenn ein Musikwerk nicht in der GEMA ist, weil weder der Künstler noch das Label in der GEMA sind, hat man dafür nicht zu zahlen.
Drittens habe ich ein paar persönliche Anmerkungen: Ihr Einwand vom Schreiben des 28.07.08, ich hätte keine bürgerlichen Namen verwendet, was vorher nie verlangt wurde und auch ein besonders in dieser Musikrichtung absolut unrealistisches Vorhaben darstellt, zeigt mir als Veranstalter nur, dass die GEMA in ihrer Arbeitsweise nicht zeitgemäß ist. Nebenbei ist es manchmal dennoch eventuell möglich, den bürgerlichen Namen in Internetportalen angezeigt zu bekommen, was aber keine zuverlässigen Daten liefert (denn jeder kann dort eintragen was er will).
Mir bleibt auch bei sonstigem Nachdenken schleierhaft, wie man doch bitte bürgerliche Namen eines Künstlers bei der heutigen weltweiten Kulturvernetzung rausfinden soll. Selbst bei Bekannteren (die dann natürlich GEMA gelistet sind) fängt es schon an: Was ist denn der bürgerliche Name von Britney Spears, von ABBA, von Dj Bobo, von Portishead?
Es ist vollkommen praxisfern und dazu irrelevant wie der Künstler mit bürgerlichem Namen heißt. Dazu kommt, dass Künstlernamen eindeutig sind, bürgerliche Namen nicht: Dj Bobo gibt es nicht zweimal, Gerd Müller schon. Genau dafür gibt es auch eine eindeutige Zuordnung des Labels, welches die Platte veröffentlicht hat: Damit ist jede Platte der Welt einwandfrei identifizierbar. Und im Hinblick auf die Prüfung der GEMA-Liste benötigt man den bürgerlichen Namen gar nicht, wenn man zuerst die Labels auf ihre Listung prüft und dabei feststellt, ob das Label an sich gelistet ist oder ob Künster, die gelistet sind, dort eine Veröffentlichung haben! Ich persönlich verstehe nicht, warum die GEMA dazu scheinbar nicht in der Lage ist. Umso weniger angesichts der Aussage, die GEMA besitze immer aktuelle und moderne Datenbanken.
Als Kulturschaffender sehe ich auch nicht ein unberechtigt in einen Topf zahlen zu müssen, für den man nicht arbeitet und man generell zu kämpfen hat um Kultur aufrecht zu erhalten. Der Topf, in den man zahlt, verteilt sich nach aktuellen Verkaufszahlen großer Elektronikmärkte und Musikhandelsgeschäfte, die genau das verkaufen, was wir nicht spielen oder unterstützten und was die Mainstream-Kultur darstellt, die finanziell gut genug dasteht. Meine Veranstaltung war eine absolut subkulturelle, bei der man kein Geld verdient. Zusätzlich zu den Eigenaufwendungen, die man hat, um Jugend- und Subkultur zu schaffen, noch an die Mainstream-Kultur zu zahlen, von der man nichts gespielt hat und die man in keiner Weise vertritt, empfinde ich als anmaßend, ja sogar frech und vor allem ärgerlich.
Das ganze Vorgehen der GEMA in meinem Fall ist in meinen Augen kulturvernichtend, weil die Eigeninitiative, die von Jugendlichen ausgeht weder anerkannt, geschweige denn gewürdigt wird. Schlimmer noch: es wird dagegen gearbeitet.
In Zeiten von gravierender Ausdünnung des Kulturangebots und steigendem Rechtsradikalismus (besonders in der Gegend des Veranstaltungsortes) aufgrund von Langeweile und Perspektivlosigkeit der Jugendlichen ist dieses Vorgehen nicht nur inadäquat, sondern geradezu gefährlich."
man wartet.. ^^
die gute frage steht aber im raum ob nen mitschnitt zum beweis (da ja die beiweislast bei uns liegt) in peto haben sinn macht.
is kein schlechter ansatz.
hab ja mal gehört dass die in holland ne "blackbox" haben mit erkennungssoftware oder so und das quasi die listen "schreibt"
klingt gut ,ne?!