Streß mit den Nachbarn!!!

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das zirkuskind
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Beitrag von das zirkuskind »

innerhalb der ruhezeiten is nichts zu machen.

ausserhalb dessen darf man 2h am tag musizieren.ob mit geige oder plattenspieler is egal.logisch.
darauf kannst du immer klipp und klar verweisen.

desweiteren würde ich an deiner stelle wenns anfängt zu nerven (zb wenn sich unverhältnissmäßig beschwert wird) frech sein und klar sagen: "holen sie doch die polizei wenn sie denken sie seien im recht."
diese wird deinen nachbarn kein gehör schenken und ausserhalb der ruhezeiten partout nicht kommen.
(und wie gesagt selbst dann müssten sie dich 2 stunden am tag machen lassen.)
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exLEpäng
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Nomade
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Beitrag von Nomade »

@ Zirkuskind es wäre schön wenn du mal die Grundlage deiner Aussage nennen würdest "darauf kannst du immer klipp und klar verweisen" wo hast du das her ?
gekuschelt ? wird nach mh Sex ...
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das zirkuskind
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Beitrag von das zirkuskind »

Ein hohes Gericht (Bayrisches Oberlandesgericht) hat sogar entschieden, dass ein Mieter das Recht hat, täglich mindestens zwei Stunden auf seinem Instrument zu spielen. Selbstverständlich sind die Ruhezeiten dabei zu beachten.
Bei nachbarlichen „Lärmstreitigkeiten" ist ferner das Gebot der nachbarlichen Rücksichtsnahme zu beachten. So unterliegt zum Beispiel die Musikausübung im Haus, sei es durch das Spielen eigener Instrumente, sei es durch das Abspielen von Tonträgern, dem Gebot der nachbarlichen Rücksichtnahme. Daraus kann sich ergeben, dass zeitliche Beschränkungen in Bezug auf die Dauer und die Tageszeit der Musikausübung entstehen (so auch LG Nürnberg-Fürth, Az.: 13 S 5296/90, Urteil vom 17.09.1991 und AG Rheinberg, Az.: 5 C 199/89, Urteil vom 18.01.1990).

Besonders in Reihenhäusern kann bei Hellhörigkeit der Gestörte vom Störer verlangen, daß in der Zeit zwischen 22 und 8 Uhr und 13 und 15 Uhr nicht musiziert wird und darüber hinaus auch Saxophon oder Klarinette etc. werktags nur 2 Stunden und sonntags nur l Stunde gespielt werden.
man soll sich quasi einigen WANN man 2 stunden in anspruch nimmt.

desweitern könn deine nachbarn in NRW nicht einfach eine unterlasssungsklage gegen dich einreichen:
Die zivilrechtlichen Unterlassungsansprüche muss man im schlimmsten Fall bei Gericht einklagen. Bevor Sie jedoch eine solche Klage in NRW erheben können, müssen nach dem Gesetz zur Ausführung des § 15a ZPO in Nordrhein-Westfalen ein „obligatorisches außergerichtliches Streitschlichtungsverfahren" vor einer anerkannten Gütestelle durchgeführt haben. D.h. man muss sich mit seinem Nachbarn vor einer Gütestelle treffen und dort den Sachverhalt nochmals durchgehen. Häufig kann jedoch auch hier keine einvernehmliche Lösung gefunden werden.
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Beitrag von wasteman »

@ zirkuskind, das sind einzelfallentscheidungen.
ich kanns nur nochmal sagen. :
bindend ist was im aktuellen mietrecht steht.
http://soundcloud.com/wasteman-thomas-wandrach
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Beitrag von Nomade »

@wasteman und was steht da ? also gibst im aktuellen Mietrecht ne Regelung oder kann man immernoch die Urteile von 1990 als Orientierung heranziehen ?
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Beitrag von wasteman »

basti hatte es schon richtig geschrieben...
ich hab nochmal nachgesehen und er hat recht .
also die nachtruhe ist schon geregelt ja..kommunal.
fakt ist aber auch, dass sowas wie diese ominöse 2 std regelung eher eine einzelfallentscheidung ist.
gilt definitiv nicht allgemein.
weiterhin gibt es keine definierte mittagsruhe und diese kann maximal im mietvertrag geregelt sein.
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wasteman
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Beitrag von wasteman »

zu diesen urteilen hab ich im moment kein bezug...
allerdings trifft das 2. zitat vom zirkuskind ja im grunde genau meine meinung , die ich vorher schon mal gepostet hatte...
im grunde steht da : mach was du willst, aber stör keinen dabei,egal wann.
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wasteman
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Beitrag von wasteman »

kullerauge hat geschrieben:
wasteman hat geschrieben: und die hausordnung ist , wenn man sie unterschrieben hat, bindend.
in jedem falle und ohne ausnahme.
jein.. da stehen auch immer mal sachen drin, die nicht rechtens sind. in meiner alten wohnung war es laut hausordnung verboten nachts zu baden :lol:
ja klar..das ist natürlich unsinn, auch das man seine schlüpper nich aufm balkon trocknen darf ist blödsinn.

erlaubt ist immer alles, was zur normalen und allgemeinen nutzung der wohnung gehört.
es kann dir natürlich keiner verbieten nachts zu baden usw.

ich meinte auch eher,dass wenn im MV steht mittags ruhe zu halten, ist das bindend.logisch.
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das zirkuskind
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Beitrag von das zirkuskind »

ja ist immer eine mietrecht-regelung.
aber hier ist der betroffene ja hausbesitzer
hmm

@knut: halt uns mal aufm laufenden! :)
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Beitrag von basti@mmt »

das ist im fall des hausbesitzers nicht anders, was ja am ende bei mir auch der fall ist. ich kann nachts um 12 bei uns in der werksatt die kreissäge anmachen, solange ich dabei niemanden störe.
als hausbesitzer hat man sich meist an eine gemeindeordnung zu halten, wie binden die jetzt aber ist weiß ich nicht. ich weiß aber das dort auch bestimmte ruhezeiten geregelt sind.

hier wird anscheinend der nachteil eines reihenhauses offensichtlich. :P
„Ariel there was a fire in your house they say, And that your bedroom is all up in flames. There was a fire in your house they say, They say you've been dancing with the devil. “

http://www.monomental.de
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