white hat geschrieben:ich würde sowas nich ignorieren!
Will mal kurz denen, die verunsichert sind, was Grundsätzliches mitteilen:
Vorladung (egal von wem) niemals einfach ignorieren !!
Bei Vorladungen der Polizei als
Beschuldigter: Keinerlei Anwsenheitspflicht - also 1-2 Tage vor dem Termin dort anrufen und absagen aus zeitl. Gründen.
Außerdem ist man als Beschuldigter (also hier so ziemlich jeder) nicht zu irgendeiner wahrheitsgemäßer Aussage verpfllichtet.
Also lieber Gedächtnisverlust & Alkoholkonsum einräumen, als nix zu sagen - Aussageverweigerung wird im Regelfall zu euren Ungunsten ausgelegt.
Zeuge: Nichterscheinen kann mit Beibringung bzw Geldstrafe geahndet werden. Also hingehen u. möglichst nix weiter sagen.
Aber Vorsicht: Die Zeugenaussage muß wahrheitsgemäß erfolgen - kann ansonsten im Nachhinein auch zu empfindlichen Strafen führen.
Generell sind solche "Rundum-Vorladungen" nur eine Art "auf-den-Busch-klopfen", weil die Beamten keine Verantwortlichen unter den Vielen ausmachen konnten.
Beschuldigft wird daher erstmal generell jeder der Anwesenden. Und bei 50 Anhörungen von "Beschuldigten" sind wenigstens 20% so nervös u. eingeschüchtert,
dass sie mit ihren Aussagen den Ermittlern ein recht klares Bild liefern können...Diese Ermittlungsergebnisse werden der Staatsanwaltschft übergeben.
(In solchen Fällen ist davon auszugehen, dass von einer Strafverfolgung sicherlich nicht abgesehen wird)
Vorladungen der Staatsanwaltschaft als
Zeuge wie auch Beschuldigter muß der Termin eingehalten werden.
Wenn nicht, kann als kleiner Denkanstoss mal schnell ein Bringedienst bei euch vor der Tür stehen und euch mal´n WE in Beugehaft unterbringen. Desweiteren werden Aussagen die hier gemacht werden auch vor Gericht als Beweismittel eingereicht. Da mß sich dann an die Wahrheit gehalten werden - andererseits wird Falschaussage zum nächsten Klagepunkt.

mein persönlicher Rat als Nichtjurist, aber etwas vertraut mit solchen Aktionen: Sagt das was ihr eh net leugnen könnt und weiter nix:
1. Ihr seit dort gewesen...habt im Vorfeld Gerüchte zur Party gehört und einfach mal aus Neugier dort aufgeschlagen.
2. Nennt 2-3 euch gut bekannte mit denen ihr dort gewesen seid - diese machen das genauso.
3. Für euch als "Zufallsgäste" war keine verantwortliche Personengruppe ausmachbar.
4. Egal was die euch darüber sagen, was angeblich jmd. anderes erzählt hat - bleibt bei eurer Geschichte.
5. Wenn keine "Hauptschuldigen" ermittelt werden können, gibt es sicherlich für niemanden erwähnenswerte Sanktionen.