MaiKind hat geschrieben:Im Ernst, wieso kriegt der Thread "Syndicate Westfalenhalle Dortmund" 24 Antworten und 593 Aufrufe, während gute Partys kaum beachtet werden?
Scheiße ignorieren!
Ich hab Angst, dass sich der Party-Name in meinem Gedächtnis einbrennt und ich ihn irgendwann wiedererkenne ohne mich daran zu erinnern, was für ne Scheiße es ist... genauso funktioniert PR! Denn: auch schlechte Publicity ist Publicity.
Selbst unser ALZM Thread hat nur 319 Aufrufe. Traurig.
Hmm kommt drauf an denk ich....wenn irgendwelche Strezzkidz-members die Topics bei den "Guten Partys" mit 50 Antworten und 600 Aufrufen zutackern,is ja auch keinem geholfen...von daher isses doch auch egal ob die leute mit musikgeschmack(mich ausgeschlossen) die "schlechten Partys" mit blöden kommentaren vollmüllen
Apropos...das "Spielstaub-Podcast" Topic hat 56 Antworten von nur einer einzigen Person,und 7342 Zugriffe....das find ich viel Besorgniserregender ^^
Zuletzt geändert von S!ntH am 19.10.12 - 21:07, insgesamt 1-mal geändert.
"Es hat sich bewährt, an das Gute im Menschen zu glauben, aber sich auf das Schlechte zu verlassen"
der einzige Unterschied besteht in der legalität oder illegalität der beiden Dinge. Wenn der brenner seine Prozesse kennt und sie nie abweichen genau wie heinz - Taler der sein crystal in Muttis Keller kocht, gibt der den Stuff so weiter und zählt später nur die Scheine anstatt zuckend in der Ecke zu liegen weil er seinen eigenen Stuff so geil findet das er sich nicht beherrschen kann.
"FreddyLE" Das ist eben der feine Unterschied zwischen Höfe am Brühl -->
und Brühe am Hof
"Travelmind" dieser blöde Steinbrück soll jetzt als Kanzler installiert werden
Anthrax hat geschrieben:will jetzt nicht den donald miemen, aber kann das mit der https codierung zu tun haben???
wenn du den striffler hättest mimen wollen, hättest du vorgeschlagen, mal im google-hq in hamburg oder am besten noch in den usa anzurufen und telefonisch beschwerde einzulegen, weil "die die videolinks kaputt sind", oder so. ^^
Herr Lehmann: "Das ist eine neue Kassette von Silvio!"
Erwin: "Das ist doch Acid House. Pass auf, dass die Leute hier keine Drogen nehmen."
Wo bleibt hier eigentlich mein Projektleitergehalt?
Meine Fresse, den ganzen Tag nur Mängel- und Behinderungsanzeigen zu beantworten macht echt Spaß. -.-
Und die ganzen eigentlich verantwortlichen Trottel sind alle im Urlaub. Na ja, das macht jetzt auch nicht wirklich einen Unterschied.
"Ich sage, die Welt mag untergehen, ich aber will immer meinen Tee trinken."
bist du bei http://www.schacharena.de" onclick="window.open(this.href);return false; angemeldet ? wenn ja wie hoch ist dein ELO-Wert und wolln ma mal spieln ?
Leuchte hat geschrieben:Tja, selber Schuld. Als Oberschicht tankt man ja auch nicht selber, sondern lässt tanken.
Ich habe meinem Neger übers Wochenende ausnahmsweise Urlaub gegeben. Sozial wie ich nun mal bin. Da fährt man einmal selbst zur Tanke - und dann sowas.....tzzzzzzz..........
FreddyLE hat geschrieben:Ist sowas überhaupt rechtens ?? -->
Ich fühle mich diskriminiert !
ja & nein, wenn die zu bezahlende summe im verhältnis zum wert des geldscheins steht, muss der kassierer das geld annehmen, da es gesetzliches zahlungsmittel ist.
also, meinetwegen eine rechnung von 400 € mit 500 € schein bezahlen - darf keiner verweigern.
am ende wolln die sich sich doch nur davor "schützen", bei nem 500 € schein auf 34,36 € rechnung rausgeben zu müssen, denk ich mal.
kann ich die kündigung für die wohnung auch per mail schicken, wenn das dokument eine eingescannte unterschrift von mir enthält? vermieterin hätte kein problem damit. wenn sie mir den erhalt bestätigt, bin ich doch auf der sicheren seite, oder?
habe da was im hinterkopf, dass nur brief und fax gehen. bin mir aber nicht sicher, ob sich das nur aufs arbeitsrecht bezieht...
Wenn die Sonne tief steht, werfen auch Zwerge lange Schatten. (Kurt Tucholsky)
partydevil hat geschrieben:kann ich die kündigung für die wohnung auch per mail schicken, wenn das dokument eine eingescannte unterschrift von mir enthält? vermieterin hätte kein problem damit. wenn sie mir den erhalt bestätigt, bin ich doch auf der sicheren seite, oder?
habe da was im hinterkopf, dass nur brief und fax gehen. bin mir aber nicht sicher, ob sich das nur aufs arbeitsrecht bezieht...
erstmal ganz kurz und knapp gehalten würde ich sagen NEIN so wäre es nicht rechtssicher. (?)
Für die Wirksamkeit der Kündigung ist darüber hinaus ihr Zugang beim Kündigungsempfänger erforderlich (§ 130 BGB). Der Zugang wird dadurch bewirkt, dass die Kündigung so in den Bereich des Empfängers verbracht wird, dass dieser unter normalen Verhältnissen die Möglichkeit hat, von ihrem Inhalt Kenntnis zu nehmen. Auch nachdem eine Erklärung in den Bereich des Empfängers verbracht wurde, gilt sie erst dann als zugegangen, wenn der Empfänger die Möglichkeit zur Kenntnisnahme hat und diese auch nach der Verkehrsanschauung zu erwarten ist. Wird etwa spät abends ein Brief in den dafür vom Empfänger vorgesehenen Briefkasten eingeworfen, so gilt er erst am nächsten Morgen als zugegangen, da der Empfänger üblicher Weise erst dann mit Post rechnet und diese entnimmt.
Vorsicht: Vielfach wird die Ansicht vertreten, ein Schreiben, das man nicht entgegen genommen habe, könne auch keine Wirkung entfalten. So kommt es etwa vor, dass Mieter Einschreibebriefe trotz Benachrichtigungszettel des Postboten nicht abholen, da sie bereits mit einer Kündigung rechnen. Diese Rechnung geht jedoch nicht auf: War es dem Empfänger einer ordnungsgemäßen Benachrichtigung möglich das Schreiben abzuholen, geht dies zu seinen Lasten. Trotz einer derartigen Bewertung der Zugangsproblematik bleibt die Schwierigkeit, den Zugang im Streitfall beweisen zu müssen.
Tipp: Zur Vermeidung von Beweisschwierigkeiten empfiehlt es sich, die Kündigungserklärung per Einschreiben mit Rückschein zu versenden, da auf dem Rückschein das Zugangsdatum und die Unterschrift des Empfängers enthalten sind. In Betracht kommt aber auch die Zustellung durch den Gerichtsvollzieher.
also so wie ich mir das jetzt denke
1. eine kündigung des mietvertrages benötigt die schriftform bgb § 568 Form und Inhalt der Kündigung
und so wie ich das jetzt verstanden habe per e-mail geht ja, wenn du die anforderungen nach bgb § 126a Elektronische Form erfüllen kannst.
oder du machst es mitm epost-brief.. das dürfte im endeffeckt aufs auch als "brief" zählen..
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@t: werd ich langsam alt?? hab seit ner woche ne flasche russian standart im kühlschrank und hab den noch nicht einmal angerührt.. und der jäger daneben sieht auch noch so jungfräulig aus...
entschuldigung haben sie zufällig ein gemälde von unzufridenen eulen
"we learn more from losing than we do from from winning"
"i guess that makes me the smartest person alive"