der haken = nicht
pfeil nach rechts = daraus folgt
pfeil in beide richtungen = äquivalent

naja, ich mein das du die angaben gemacht hast steht für deine ehrlichkeit und auchn bisschen für das gute im menschen aber du hättest sie nicht unbedingt machen müssen...Tom91 hat geschrieben:Ich wusste das ja nicht , dass ich beim zweiten mal keine Angaben mehr machen muss![]()
zum ersten teil: jaTom91 hat geschrieben:Fazit:
Ich bin in erster Linie schuld allerdings hätte sie den Schaden sofort melden müssen bzw. wenn sie einen Felgenbruch
durch mich bekommen hätte, könnte sie garnicht so davongefahren sein. Richtig?
dadurch das du die angaben gemacht hast war das ja praktisch ein schuld eingeständiss... zumin. wird so bestimmt von der gegenseite argumentiert... die möchten ja auch nur das es bezahlt wird...Tom91 hat geschrieben: Und wie seht ihr jetzt die Chancen das ich diese 150€ nicht zahlen muss ?![]()
Herr Lehmann: "Das ist eine neue Kassette von Silvio!"
Erwin: "Das ist doch Acid House. Pass auf, dass die Leute hier keine Drogen nehmen."
Dieses Schild dürfte dort angebracht sein - zur Sicherheit würde ich aber nochmal schauen gehen.Das Schild Nr. 325 "Verkehrsberuhigter Bereich / Spielstraße" (s.o.) der StVO bedeutet u.a.:
-Fahrzeuge aller Art (auch Fahrradfahrer, Inline-Skater usw.) dürfen nur mit Schrittgeschwindigkeit fahren. Schrittgeschwindigkeit ist der Bereich zwischen 4 km/h und 7 km/h.
§ 24 der StVO Abs. (1)
Besondere Fortbewegungsmittel
(1) Schiebe- und Greifreifenrollstühle, Rodelschlitten, Kinderwagen, Roller, Kinderfahrräder, Inline-Skates, Rollschuhe und ähnliche nicht motorbetriebene Fortbewegungsmittel sind nicht Fahrzeuge im Sinne dieser Verordnung. Für den Verkehr mit diesen Fortbewegungsmitteln gelten die Vorschriften für den Fußgängerverkehr entsprechend.
Sebbel hat geschrieben:"Promoset for driving people for finding the way of society unemployment."
jens hat geschrieben:ein promoset für leute die fahren, um die art der gesellschaft arbeitslosigkeit zu finden??
Bleib einfach unbedingt bei der Wahrheit: du bist mit dem Longboard gerollert und bist gestürzt. Das Longboard-Fahren im Park ist doch nicht verboten, wenn Radfahren erlaubt ist? Strafrechtlich kann dir keiner dann keiner was. Die Anzeige ist Strafrecht. Die 150 € Schadensersatz sind Zivilrecht, die die Frau einklagen muss.Tom91 hat geschrieben:Was soll ich denn dann nun bei der Polizei am besten sagen insofern ich da eine Aussage machen muss/möchte.
- eine zivilrechtliche Klage wäre somit nicht durchgekommen. Das mit den Schmerzen schon eher. Da brauchst du fachkundigere Hilfe als uns. Zeichentrick könnte da schon eher helfen. Vielleicht schreibst du ihn mal an?nur hast du direkt nach dem Unfall das Rad inspiziert und keine sichtbaren Beschädigungen festgestellt
Sebbel hat geschrieben:"Promoset for driving people for finding the way of society unemployment."
jens hat geschrieben:ein promoset für leute die fahren, um die art der gesellschaft arbeitslosigkeit zu finden??