gewerbeschein // gage // produktionen

Alles mögliche was mit Producing oder Auflegen zu tun hat.
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Kapuze
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gewerbeschein // gage // produktionen

Beitrag von Kapuze »

hab mal nen paar fragen weil ich auf dem gebiet nicht so ganz bewandert bin.

habe mir im deejayforum nen thread zum thema gewerbeschein für djs durchgelesen usw.

dabei blieben mir einige fragen unbeantwortet, und zwar:

kann ich mit einem gewerbeschein meine gage verbindlich festlegen, und rechtskräftige verträge aufsetzen ? damit ich nicht abgezogen werde.

kann ich mitm gewerbeschein dann releasen? beabsichtige iwann digital was zu releasen, steht aber noch nix.

fallen neben anmeldekosten fürn gewerbeschein noch weitere kosten an?
also iwelche gebühren etc? soll wohl um die 35€ kosten in md

danke im vorraus
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basti@mmt
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Beitrag von basti@mmt »

also grundlegend, künstler sind freiberufler und benötigen keinen gewerbeschein. du brauchst keinen gewerbeschein.

mit der gage oder verträgen hat das nichts zutun. es gibt viele veranstalter die wert auf eine rechnung legen. das hat aber andere hintergründe. verträge kannst immer abschließen und stehen nicht mit dem gewerbeschein im zusamenhang.

auch zum releasen brauchst du keinen gewerbeschein. du "verkaufts" deine eigenen songs, also auch dein eigenes gedankengut. bessere voraussetzungen um als freiberifler durchzugehen gibt es nicht. beantrage dir einfach eine steuernummer beim FA und los gehts.
Zuletzt geändert von basti@mmt am 12.10.10 - 22:01, insgesamt 1-mal geändert.
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Beitrag von Kapuze »

ah danke. als freiberufler kann ich dann bis zu diesem freibetrag von 7664€ oder dazu verdienen und muss dann nich versteuert werden oder doch?
hab vorhin erst die gegenüberstellung gelesen aber schon wieder vergessen ^^

und wie erreiche ich dann, dass ich verträge aufsetzen kann, indem die gage verbindlich festgelegt ist? kann ich das einfach so? dachte ich brauche dafür nen gewerbe.

kostet die steuernr irgendwas? steuererklärung schreiben muss ich dann aber trotzdem oder?
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Jens
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Beitrag von Jens »

Kapuze hat geschrieben: und wie erreiche ich dann, dass ich verträge aufsetzen kann, indem die gage verbindlich festgelegt ist? kann ich das einfach so? dachte ich brauche dafür nen gewerbe.
nen vertrag kannst du erstmal aufsetzen, wie du es für richtig hältst, würd ich mal behaupten (solang alles im rahmen des gesetzes bleibt und das ganze nich auf arglistige täuschung rausläuft ^^). wenn der vertragspartner dann für (angenommene) 5000 euro gage unterschreibt, dann is das sein problem. (bzw deins, weils das wohl keiner machen wird ^^)
oder lieg ich falsch?
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Beitrag von Kapuze »

das wäre interessant zu wissen.
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wasteman
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Beitrag von wasteman »

Jens hat geschrieben:
Kapuze hat geschrieben: und wie erreiche ich dann, dass ich verträge aufsetzen kann, indem die gage verbindlich festgelegt ist? kann ich das einfach so? dachte ich brauche dafür nen gewerbe.
nen vertrag kannst du erstmal aufsetzen, wie du es für richtig hältst, würd ich mal behaupten (solang alles im rahmen des gesetzes bleibt und das ganze nich auf arglistige täuschung rausläuft ^^). wenn der vertragspartner dann für (angenommene) 5000 euro gage unterschreibt, dann is das sein problem. (bzw deins, weils das wohl keiner machen wird ^^)
oder lieg ich falsch?
nein. stimmt soweit.
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wasteman
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Beitrag von wasteman »

Kapuze hat geschrieben:ah danke. als freiberufler kann ich dann bis zu diesem freibetrag von 7664€ oder dazu verdienen und muss dann nich versteuert werden oder doch?
hab vorhin erst die gegenüberstellung gelesen aber schon wieder vergessen ^^

und wie erreiche ich dann, dass ich verträge aufsetzen kann, indem die gage verbindlich festgelegt ist? kann ich das einfach so? dachte ich brauche dafür nen gewerbe.

kostet die steuernr irgendwas? steuererklärung schreiben muss ich dann aber trotzdem oder?
7834 eur ist der grundfreibetrag §32a EStG , alles drüber muss versteuert werden.
edit: so wie ichs grad gesehen hab , wurde der dieses jahr wieder angehoben ...jetzt wohl bei 8004 eur (2010)
ich guck zu hause gerne nochmal genau nach.
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Stefan O.
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Beitrag von Stefan O. »

DU brauchst dich bloß auf dem Finanzamt melden als "freiberuflicher Künstler"
dann bekommst du ne Steuernummer (vorher noch einen Brief mit dem de am besten zum Steuerberater rennst oder du füllst ihn selber aus muss nicht alles hundert Prozent ausgefüllt werden wenn du nicht weiter weist lass frei die rufen dich dann zurück vorrausgesetzt du hinterlässt deine Nummer ) die du dann immer folgend (1,2,3,4,)
auf der Rechnung angeben musst also brauchst du wie schon beschrieben keinen Gewerbeschein ..... hoffe dir damit weiter geholfen zu haben wenn de noch fragen hast frag einfach .
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Kapuze
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Beitrag von Kapuze »

wovon ist denn das abhängig ob nun gewerbeschein oder freiberufler?`liegt das im ermessen der ämter?

ich brauch halt ne steuernr. für gagen und für tracks die ich in zukunft produzieren + evtl releasen möchte.
ich dachte eben dadurch hat es schon nen gewerblichen charakter, unabhängig vom freibetrag.
der eine sagts so, der andere so, das is verwirrend. wo fragt man denn am ehesten nach, beim finanzamt oder bei der gewerbemeldestelle`?
Stefan O.
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Beitrag von Stefan O. »

Achso , was aber nicht heist das wenn du ne Rechnung ausstellst dann deine Gage bekommst seitdenn du hast Vertraglich festgelegt das du vor deinem Auftritt deine Gage bekommst (da gehst du auf Nummer sicher) wenn sie dann nicht zahlen wollen brauchst du nicht spielen und kannst dann deine Gage trotzdem einklagen (Vertragsbruch) ..... fals du diese Klausel nicht in deinen Vertrag einbaust oder einbauen möchtest dann bekommst du die Gage in der Regel trotzdem (aber das ist dann Stress pur und wiederum ner Klage verbunden ) aber ich denke wenn mann als Künstler sieht das jetze nicht die Welt los iss dann kann mann ja von sich aus sagen das es ok iss auf Summe X zu verzichten ... mein Tipp ohne Rechnung nur bei Kollegen wo du dir sich sein kannst das du deine Gage bekommst
(iss ja auch besser ab einen gewissen Grad zwecks der Umsatzsteuer
aber vergiss nicht das es rein rechtlich dann Schwartzarbeit und Steuerhinterziehung iss)
Dein erhalt der Gage bestätigst du dann mit der übergabe der Rechnung
also die Rechnung nie orher rausgeben :lol:
Stefan O.
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Beitrag von Stefan O. »

Kapuze hat geschrieben:wovon ist denn das abhängig ob nun gewerbeschein oder freiberufler?`liegt das im ermessen der ämter?

ich brauch halt ne steuernr. für gagen und für tracks die ich in zukunft produzieren + evtl releasen möchte.
ich dachte eben dadurch hat es schon nen gewerblichen charakter, unabhängig vom freibetrag.
der eine sagts so, der andere so, das is verwirrend. wo fragt man denn am ehesten nach, beim finanzamt oder bei der gewerbemeldestelle`?
Du brauchst dir da keine Sorgen machen du bist definitiv Freiberufler mit der Sache die du vorhast ;)
Aber wie ich es sicherlich auch machen würde ruf dort einfach mal an
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Beitrag von basti@mmt »

wo fragt man denn am ehesten nach, beim finanzamt oder bei der gewerbemeldestelle`?
noch besser, beim steuerberater.
wovon ist denn das abhängig ob nun gewerbeschein oder freiberufler?`liegt das im ermessen der ämter?
naja, es gibt natürlich immer grenzfälle aber als "musiker" oder "künstler" trifft das ganze zu 100% zu.

Als Freiberuf oder freier Beruf werden – im deutschen Recht – Tätigkeiten bezeichnet, die nicht der Gewerbeordnung unterliegen. Sie betreffen nach § 18 EStG und § 1 PartGG selbständig ausgeübte wissenschaftliche, künstlerische, schriftstellerische, unterrichtende oder erzieherische oder (sehr) ähnlich gelagerte Tätigkeiten. Die freien Berufe haben im Allgemeinen auf der Grundlage besonderer beruflicher Qualifikation oder schöpferischer Begabung die persönliche, eigenverantwortliche und fachlich unabhängige Erbringung von Dienstleistungen höherer Art im Interesse der Auftraggeber und der Allgemeinheit zum Inhalt (§ 1 Abs. 2 PartGG). (wiki)

vielleicht sollte man dazu sagen das es einfach mehrere möglichkeiten gibt. daher auch die unterschiedlichen meinungen. auf jedenfall sparst du dir das geld für den gewerbeschein und die gewerbesteuer (wobei ich nicht weiß ob es da einen freibetrag gibt).

edit:

gibts hier den niemand der die unterschiedlichen regelungen kennt? ich vergesse das irgendwie immer wieder kurz nach dem ich mich damit befasst habe. :lol:

du kannst z.b. auch auf deinen rechnung keine mwst. ausweisen, darfst dann aber auch keine rechnungen absetzen.
Zuletzt geändert von basti@mmt am 14.10.10 - 19:10, insgesamt 1-mal geändert.
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Beitrag von Kapuze »

hm na gut dann ruf ich da erstmal an beim gewerbeamt, dann werden die mich auslachen weil ich keine ahnung habe aber egal, muss ich durch.

die sache mit dem steuerberater is nich schlecht abeer so ne sitzung kostet doch auch was ne?
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Beitrag von basti@mmt »

vielleicht kennst du ja jemanden der im steuerbüro arbeitet. du kannst auch auf dem finanzamt anrufen. ich könnte mir vorstellen das die beim gewerbeamt sagen, das du dir einen gewerbeschein holen sollst. aber ein versuch ist es wert. ich arbeite übrigens selber seit vielen jahren als freiberufler.
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Beitrag von hakKstock »

die mwst. musst du ab 100€ ausweißen auf der rechnung darunter nicht :wink:
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Beitrag von basti@mmt »

nein, das ist wieder was anderes bzw. falsch. entweder man muss mwst. ausweisen oder man muss es nicht. was du evtl. meinst sind kleinbetrag rechnung bis zu einer grenze von 150 euro. hier gelten gelockerte formvorschriften für die rechnung.
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Beitrag von Siebenschlaefer »

Meine Sicht der Dinge und Erfahrungen sehen folgendermaßen aus:

Ob du als Freiberufler durchgehst liegt im Ermessen des Finanzamtes, du kannst dich demnach also nich einfach als freiberuflicher Künstler anmelden, denn die Art deiner Tätigkeit versucht das das Finanzamt nach bestem Wissen einzuordnen. Freie Berufe unterliegen nicht der Gewerbeordnung und das wäre wohl auch erstmal der einzige Vorteil gegenüber einem Gewerbe(schein) >> Du musst als Freiberufler keine Gewerbesteuer zahlen. Diese würde allerdings auch bei einem angemeldetem Gewerbe erst ab einem Umsatz von glaube ich rund 24.000 Euro anfallen. Im Grunde genommen sparst du dir also erstmal nur die Kosten für die Gewerbeanmeldung. Der allgemein bekannte "DJ" ist so schwer zu definieren, dass ein Finanzamt anders urteilt als das nächste, denn freie Berufe definieren sich unter anderem durch eine künstlerische Tätigkeit. Der allgemein bekannte DJ, der auf Hochzeiten nacheinander CDs abspielt und Ansagen macht wird von den meisten Finanzämtern nicht als Künstler anerkannt, was sicher auch jedem hier einleuchtet. Und nun kommt das Problem: erklär mal Tante Finanzamt, was Du als DJ anders machst ^^ ....man kommt also sicher schneller ans Ziel, wenn man sich kurz und knapp als Musiker anmeldet, man spielt elektronische Instrumente und kreiert seine eigene Musik >> eine Freiberufler ist geboren ^^ fertig!

Der andere Weg des Gewerbes hat wie gesagt nur den Unterschied, dass Du nicht zum Finanzamt gehst, sondern zum Gewerbeamt. Dort meldest Du ein Gewerbe an und definierst im Anmeldeformular, was Du für eine Tätigkeit ausübst. Dabei solltest Du einfach alles reinschreiben, was Dir einfällt oder was Du vielleicht mal noch irgendwann mit dem Gewerbemachen willst. Mehr Tätigkeiten kosten nicht mehr Geld, aber eine spätere Änderung oder Ergänzung kostet ;) ....entwirfst Du also irgendwann auch noch Flyer und schreibst dafrü eine Rechnung sollte neben dem "DJ" auch noch "Gestaltung von Werbemittel" mit rein.

Egal ob Gewerbe oder Freiberufler, beides bedeutet nur, dass Du eine Steuernummer bekommst und offiziell Rechnungen schreiben darfst, denn eine Privatperson kann dies nicht. Jedes Auflegen ohne angemeldeten Freiberufler oder Gewerbe ist kurz und knapp gesagt Schwarzarbeit, wenn Du Geld dafür erhälst.

Mit Erhalt der Steuernummer bist Du von nun an allerdings auch verpflichtet zum Jahresende eine Einkommensteuererklärung zu machen. Dort kommen dann zusätzlich zu der einfachen Steuererklärung einer Privatperson noch deine Einnahmen über die Selbstständigkeit (DJ) rein, außerdem noch eine Einnahmenüberschussrechnung. Dabei schribst Du beispielsweise formlos für jeden Monat auf: Ausgaben: Tonträger 206,- Euro / Einnahmen: Gage 200,- Euro / Gewinn: 6,- Euro.

Übst Du neben dieser Tätigkeit noch einen Beruf über eine Festanstallung aus, werden deine Nettoeinnahmen mit deinen Gewinnen als DJ zusammen gerechnet. Kommst du damit über ca. 24.000 Euro, beispielsweise 24.500 Euro, musst Du auf die überschüssigen 500 Euro Lohnsteuer zahlen.

Aber ich schweife wohl gerade ganz schön aus ^^

Wenn du arbeitslos oder Student bist wäre es zu ermittlen ob die Anmeldung sinnvoll ist, denn mit jeder geschriebenen Rechnung hast du kein Schwarzgeld verdient - was bedeutet dass die je nachdem das ALG gekürzt wird, denn Du darfst ja nur 165 Euro dazu verdienen.

Außerdem wäre bei beiden Formen der Anmeldung zu überlegen ob man die sogenannte "Kleinunternehmerregelung" nutzt oder nicht. Das bedeutet, dass man keine Mehrwertsteuer ausweisen darf oder muss und auch keine Mehrwertsteuer geltend machen darf.

Bsp. mit Kleinunternehmerregelung:
Gage 100 Euro = Gage 100 Euro - nichts geht ans Finanzamt und nichts kann sich wieder geholt werden.

Bsp. ohne Kleinunternehmerregelung:
Gage 100 Euro + 19%MwSt = 119,- Euro. Die 19 Euro müssen ans Finanzamt abgeführt werden. Hast Du allerdings für 238 Euro (inkl MwSt.) Platten gekauft kannst Du dir dafür die 19% MwSt = 38 Euro zurückholen. Du musst also 19 Euro abführen und bekommst 38 Euro wieder - macht ein Plus von 19 Euro für dich. Hierbei wirst Du aber nicht um einen Steuerberater herum kommen, denn Du musst pünktlich jeden Monat eine Vorsteueranmeldung beim Finanzamt in sauberer Form abgeben. Machst Du das nicht oder zu späts, gibts Strafe. Auf die oben beschriebene Kleinunternehmerregelung zu verzichten macht demnach erst Sinn, wenn Du etwas mehr mit deiner Tätigkeit als DJ verdienst und auch etwas mehr dafür ausgibst, denn wenn Du jeden Monat Miese machst, also mehr Eingangsrechnungen abgibst um die Steuer zu bekommen als Du selbst welche schreibst und Geld verdienst, wird dein Unternehmen als Liebhaberei bewertet, geschlossen und wenn Du Pech hast kannst Du noch irgendwas zurückzahlen.

In Magdeburg wurde ich als DJ nicht als Freiberufler bewertet, ich habe also ein Gewerbe.
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Beitrag von Siebenschlaefer »

hakKstock hat geschrieben:die mwst. musst du ab 100€ ausweißen auf der rechnung darunter nicht :wink:
:lol: jo und ab 1000 Euro gewinnst Du ein Auto eine eine Reise mit der Aida
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Beitrag von hakKstock »

ok dann waren es 150^^
war mir nur noch so im kopf
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Beitrag von Siebenschlaefer »

Mehrwertsteuer zahlst Du auch für nen Kugelschreiber bei der 3 Euro kostet. Da gibt es keine Grenze, sondern nur die beiden Fälle wie von mir beschrieben!
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Beitrag von hakKstock »

nein! es geht darum das sie danach seperat auf der rechnung ausgewießen werden muss
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Beitrag von basti@mmt »

man kann meines wissen die mwst. auf der rechnung für privatpersonen nicht extra ausweisen. aber darum geht es hier ja nicht.

betriebsseitig muss man am ende aber trotzdem die mwst. abführen.
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Beitrag von Kapuze »

danke für deinen ausführlich post @ sieben.

dann werde ich wohl auch als gewerbemensch ins register aufgenommen. spielt für die sicher keine rolle das ichn liveact bin.
das mit dieser kleinunternehmer regelung wusst ich noch gar net.
aber is natürlich besser wenn ich nur eine steuererklärung schreiben muss im jahr. ich bin student, schlägt sich bestimmt ab nem gewissen ertrag auch aufs bafög nieder...

was noch interessant wäre:

könnte ich mit so nem gewerbeschein legal veranstalten?
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Beitrag von Siebenschlaefer »

wenn du das bei der anmeldung mit aufführst "planung und durchführung von veranstaltungen" dann bedeutet das nicht, dass du generell eine veranstaltung durchführen darfst, sondern nur, dass du für die durchführung und planung rechnungen schreiben darfst, beispielsweise an jemanden, der dich beauftragt hat das zu tun. Außerdem kannst du dann die Rechnungen der DJs beispielsweise als Ausgaben aufführen usw. ...dass du wirklich eine veranstaltung durchführen darfst, ist wohl ehr vom ort (ordnungsamt) usw. abhängig. Ausschankgenehmigung und son kram kommen dann noch dazu, aber da kennen sich andere sicher besser aus als ich. Aber der Gewerbeschein bzw, dein Gewerbe ansich ist nur dafür gut, dass du eine ordentliche Buchführung machen kannst und muss und vor allem selbst Rechnungen schreiben kannst, mit denen du dir deine Leistungen bezahlen lässt.
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Beitrag von basti@mmt »

dj und liveact sind zwei völlig verschieden sachen. der dj spielt fertige tracks ab, das man mit dem mixing als künstler durchgeht ist halt schwer erklärbar. aber nicht unmöglich.
als liveact bist du automatisch künstler da du deine eigene musik präsentierst. also dein eigenes gedankengut.
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Beitrag von Kapuze »

war übrigens heute bei mgewerbeamt - die tante da meinte zu mir, da ich kein dj bin und quasi "elektronische instrumente" spiele, bin ich ein freelancer. also steuernr beim finanzamt beantragen. da war ich heute, muss erstma son schinken mit lauter fragen ausfüllen und dann gehts weiter im text. ganz so, wie basti es geschrieben hat.
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Beitrag von Travelmind »

Kapuze hat geschrieben: da war ich heute, muss erstma son schinken mit lauter fragen ausfüllen und dann gehts weiter im text. ganz so, wie basti es geschrieben hat.
ging bei mir ruckzuck....ausfüllen...bezahlen (glaube 30€) und dann gibts die Steuernummer per Post.....

dann entwirfst du dir ne hübsche Rechnung mit deinem Logo oder so...Steuernummer drauf...immer schön nummerieren (also rechnung 1, 2 usw...im neuen Jahr gehts dann wieder bei 1 los)

Bei mir steht nur drauf: "Künstler"

du kannst aber auch "Musiker" oder "Frequenzjongleur" draufschreiben lassen...ist eigentlich Wurst!
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Beitrag von Marshall »

Siebenschlaefer hat geschrieben:Dabei schribst Du beispielsweise formlos für jeden Monat auf: Ausgaben: Tonträger 206,- Euro / Einnahmen: Gage 200,- Euro / Gewinn: 6,- Euro.
Die Rechnung gefällt mir :lol:

Andere Frage, die mir grad aufkam: Wenn man sich als "liveact" als freiberufler anmeldet, kontrolliert denn überhaupt jemand, ob man nicht am ende doch schallplatten spielt?
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Beitrag von Travelmind »

Marshall hat geschrieben:
Andere Frage, die mir grad aufkam: Wenn man sich als "liveact" als freiberufler anmeldet, kontrolliert denn überhaupt jemand, ob man nicht am ende doch schallplatten spielt?
nö.....dafür fehlen dem Amt die Mittel .....wenn auf deiner Rechnung steht "Auftritt" kann dir keiner was...sag ich jetzt einfach mal so!
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Beitrag von Siebenschlaefer »

Auf deine Rechnung kannst du ja sonst was schreiben, oder dich wie Travelmind sagt ganz allgemein ausdrücken: "Für einen Auftritt oder eine musikalische Darbietung" ....fertig ist der Salat - mein Tip hat sich ja anscheinen gerade bewahrheitet, Kapuze hat beim Gewerbeamt gesagt er spielt elektronische Instumente und schon wurde er als Freiberufler eingestuft. Man könnte denen auch versuchen zu erklären was der Unterschied zwischen einem Hochzeits-DJ und einen DJ in unserem Bereich aber ob das verstanden wird bezweifle ich. Du könntest ja auch ne Mischung aus Liveact und DJ machen, oder du kaufst eben Schallplatten um was zu samplen - da gibt es tausend Möglichkeiten - wenn du es richtig anpackst kannst du sogar PC oder PS3 Spiele mit aufführen, denn du kannst diese ja gekauft haben, weil du verschiedene Sounds samplen wolltest.
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